Ausgangssperre

geschrieben von Susanne am 21. März 2020 um 23.59 Uhr
Kategorie: Ernährung
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Ab Mitternacht gilt in Bayern nicht nur der Katastrophenfall, sondern auch eine Ausgangssperre. Das bedeutet, dass das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Dazu zählen:

  • der Weg zur Arbeit
  • notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien
  • Arzt- und Apothekenbesuche
  • Besuche von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich
  • Sport wie bspw. Joggen und Bewegung an der frischen Luft
  • Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren

Sport wie beispielsweise Joggen und Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin erlaubt, Gott sei Dank. Daher kann das Leben – abgesehen von meinem Zwangsurlaub als Fitnesstrainerin – relativ normal weiterlaufen. Auch meine Ernährung läuft normal, das heißt rohköstlich, weiter:

  • 9.30 Uhr: 35 Gramm Löwenzahn, 790 Gramm Mango „Kent“, 390 Gramm Mini-Bananen
  • 14.05 Uhr: 510 Gramm gelbe Honigmelone
  • 18.15 Uhr: 15 Gramm Eigelb, 385 Gramm Fleisch und 105 Gramm Knochenmark vom Rind, 100 Gramm Feldsalat
  • 23.30 Uhr: 370 Gramm Fleisch, Fett, Knorpel und Rippenendstücken von der Brust eines Lamms

Mein Bewegungsprogramm besteht aus Dehnungs- und Yogaübungen und einem Spaziergang rund um Oberstaufen. Hinweisschilder, die entlang der Spazierwege stehen:

Viele Menschen sind nicht unterwegs, aber die, die sich begegnen, halten sich an diesen Hinweis.

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Diese Seite wurde zuletzt am 22. März 2020 um 9.39 Uhr GMT geändert.